Ca. 3,5 Mio. Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bis zum 31.12.2015 ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren lassen. Durch diese Forderung aus § 61a Landeswassergesetz NRW ergibt sich erheblicher Beratungsbedarf bei den Grundstückeigentümern und allen beteiligten Personen. Die mit der Beratung von Grundstückseigentümern, Verwaltung und Politik befassten Personen sollten in vielerlei Hinsicht in der Lage sein, die komplexen technischen und rechtlichen Zusammenhänge der Grundstücksentwässerung verständlich und verlässlich kommunizieren zu können. Die Grundstücksentwässerung ist für die Eigentümer ein wichtiges Thema, da durch die Ergebnisse der Dichtheitsprüfungen nach § 61 a LWG, erhebliche Folgekosten für die Sanierung der wohl vielfach undichten Entwässerungsleitungen zu erwarten sind. Neben den technischen und rechtlichen Grundsatzfragen spielt auch der Verbraucherschutz eine große Rolle. Fehlinformationen und unseriösen Anbietern kann nur durch Fachkundige Berater entgegen getreten werden. Die Kommunen werden sich diesem Beratungsbedarf stellen müssen und dies nicht nur auf Anfrage - Informationsveranstaltungen werden zum Alltag der Verwaltungen gehören. Auch für Ingenieurbüros ergeben sich neue Geschäftsfelder, gerade Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümer größerer Liegenschaften werden sich durch Ingenieurbüros etc. zu den Fragen der Grundstücksentwässerung beraten lassen wollen. Ihr Nutzen Es besteht erheblicher Qualifizierungsbedarf, um den neuen Gegebenheiten im Rahmen der Grundstücksentwässerung durch entsprechende Berater zu begegnen, dem wird das Seminar zum Zertifizierten Grundstücksentwässerungsberater gerecht. Zulassungsvoraussetzungen: Hochschulabschluss (Universität/TH/FH) Diplom, Master oder Bachelor eines relevanten Ingenieurstudiengangs Ausbildungsnachweis einer anderen technischen Fachrichtung mit mind. zweijähriger Berufserfahrung im Bereich Instandhaltung von Entwässerungssystemen Zertifizierte/r Kanalsanierungsberater/in Mitarbeiter von Kommunen, Versorgern etc., die über mindestens dreijährige Berufserfahrung im relevanten Umfeld verfügen Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. |