Der Fachbauleiter braucht besondere Kenntnisse in der Konstruktion und Koordination der beteiligten Gewerke bezüglich des baulichen Brandschutzes. Damit unterstützt er den Architekten bei der Planung und Erstellung des Gebäudes. Bei Bauprojekten, die nach Auslegung der Landesbauordnung als Gebäude besonderer Art und Nutzung, also als Sonderbauten gelten, ist die Mitwirkung eines Fachbauleiters für den baulichen Brandschutz vorgeschrieben. Er setzt alle brandschutztechnischen Auflagen der gesetzlichen Regelungen der Bauordnung und des speziellen Brandschutzkonzeptes für das Gebäude um. |