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WHG-Fachbetrieb - Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal (§ 62, Abs. 4, Pkt. 4 WHG)


Inhalt:

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur von überwachten Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten und gereinigt werden. Neben der nötigen Geräteausrüstung und einem Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation braucht ein solcher Fachbetrieb sachkundige Mitarbeiter, um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Die Eignung als Fachbetrieb muss nach § 62 WHG (neu) von einer akkreditierten Sachverständigen-Organisation festgestellt werden.

Ihr Nutzen
Mit dem erfolgreichen Abschluss erlangt jeder Teilnehmer die geforderte Sachkunde. Als Unternehmer können Sie nachweisen, dass Ihr Personal über die geforderte Qualifikation gemäß § 62 WHG verfügt. Sie können neue Geschäftsfelder im Bereich des Umweltschutzes erschließen.

Der Lehrgang

  • erfüllt die Anforderungen, die von den Überwachungsorganisationen an die Ausbildung der Mitarbeiter gestellt werden.
  • kann als Grundausbildung oder als Auffrischungslehrgang genutzt werden. Das ist zu empfehlen, da die Prüfbeauftragten der Überwachungsorganisationen alle zwei Jahre die Sachkunde der Mitarbeiter überprüfen.
  • wird von einem Referenten geleitet, der anerkannter Sachverständiger aus dem Bereich des technischen Umweltschutzes ist.
Prüfung
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die WHG/VAwS-Sachverständigen-Organisation TOS Prüf GmbH.


Schwerpunkte:

  • NEUES zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Grundlagen des Wasserrechts beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Übergreifende und angrenzende Rechtsgebiete
  • Fachbetriebe nach § 62, Abs. 4, Pkt.4 WHG
  • Wasserrechtliche Genehmigungen und Zulassungen
  • Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften in der Praxis
  • Betreiberpflichten


Zielgruppe:

Der Lehrgang richtet sich an operativ tätige Führungskräfte mit einer technischen Ausbildung und mehrjährigen Berufspraxis, die für ihr Unternehmen die Zulassung zum WHG-Fachbetrieb anstreben. Außerdem ist er geeignet für bereits tätige Sachkundige, die ihr Wissen auffrischen bzw. erneuern wollen.


Abschlussart:

Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss


Kosten des Kurses:

390,- €


Sonstige Informationen:

Der Lehrgang ist gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Bildungscheck NRW: Kosten sparen

Referenten

 

Ansprechpartner:

Dr. Annemarie Gatzka
Technologie-Transfer-Stelle



Bildungszentren des Baugewerbes e. V.
BZB Akademie
Bökendonk 15 - 17
47809 Krefeld
Telefon: 02151-515533
Fax: 02151-515590
E-Mail: annemarie.gatzka@bzb.de



Lehrgangs-Nr:    Datum:    Dauer:    Buchung: 

WHG 3/12

  

29.11.2012 -
29.11.2012

  

8 Stunden